Wie wir Bauträger prüfen, und wie Sie sie selbst prüfen können

Veröffentlicht Autor Piotr Nawrocki

Beim Wohnungskauf in der eigenen Stadt prüfen Sie den Bauträger fast aus Reflex. Sie kennen den Namen, jemand aus dem Bekanntenkreis hat bei ihm gekauft, und wenn etwas schiefgeht, wissen Sie, zu welchem Gericht Sie gehen. Kaufen Sie im Ausland, setzen all diese Reflexe auf einmal aus, während die Summe steigt.

Hier steht genau, was wir prüfen, bevor ein Bauträger auf unsere Plattform kommt. Nichts davon ist ein Geheimnis, und dieselbe Checkliste können Sie selbst anwenden, auch auf uns.

Die Registerunterlagen der Gesellschaft

Wir beginnen mit dem Grundlegendsten: ob die verkaufende Gesellschaft existiert und die ist, für die sie sich ausgibt.

Wir prüfen die Registerunterlagen: wer die Gesellschaft vertritt, seit wann sie tätig ist, wie sie aufgebaut ist. Das klingt banal, aber in einer grenzüberschreitenden Transaktion sind die banalen Dinge genau die, die niemand prüft, weil jeder annimmt, ein anderer habe es schon getan.

Bewertungen, und ihre Grenzen

Wir suchen alles, was öffentlich über einen Bauträger gesagt wird: im Netz, in der Branche, bei lokalen Firmen.

Man sollte ehrlich sagen, was das wert ist. Online-Bewertungen lassen sich kaufen, und ihr Fehlen bedeutet weder Gutes noch Schlechtes, denn eine neue Gesellschaft hat schlicht keine Geschichte. Wir behandeln sie als Signal, nie als Beweis. Ein konkreter Vorwurf, der sich wiederholt, wiegt mehr als hundert allgemeine Lobreden.

Drei Referenzen früherer Käufer

Wir bitten jeden Bauträger um den Kontakt zu mindestens drei Personen, die vorher bei ihm gekauft haben.

Eine bescheiden wirkende Anforderung, die mehr aussiebt als alles andere auf dieser Liste. Ein Bauträger, der Dutzende Wohnungen verkauft hat, findet drei solche Personen in einer Viertelstunde. Ein Bauträger, der diesen Kontakt nicht herausgeben will, hat die Frage bereits beantwortet, und zwar auf die glaubwürdigste Art, die es gibt.

Ein Gespräch mit jemandem, der den ganzen Prozess bis zum Ende durchlaufen hat, erzählt Dinge, die in keinem Prospekt stehen: ob die Termine hielten, was geschah, als ein Problem auftauchte, wie der Kontakt nach der Schlüsselübergabe aussah.

Ein Webinar, das im Internet bleibt

Webinare sind Teil der Vesteri-Plattform. Der Bauträger stellt seine Projekte vor, beantwortet die Fragen der Teilnehmer, und das Ganze wird aufgezeichnet und veröffentlicht.

Das ist der stärkste Punkt der ganzen Liste und zugleich der, der sich nicht umgehen lässt. Nicht weil wir besonders scharf fragen würden. Die Fragen stellen die Teilnehmer, oft konkreter als unsere. Der Grund ist, was mit den Antworten geschieht.

Ein Bauträger, der es in einem privaten Gespräch mit der Wahrheit nicht genau nimmt, riskiert Aussage gegen Aussage. Derselbe Bauträger auf einer Aufzeichnung, die jedem künftigen Kunden zugänglich ist, hinterlässt einen dauerhaften Beweis gegen sich selbst. Für ein Unternehmen, das ehrlich arbeiten will, kostet das nichts. Für eines, das das nicht vorhat, ist es ein Risiko, das sich selten lohnt.

Deshalb ist schon die Zusage zu diesem Format ein Signal. Bauträger, die ablehnen, ersparen uns Arbeit.

Was das nicht garantiert

Kein Prüfverfahren macht aus einer Investition eine sichere. Unseres auch nicht.

Die Prüfung von Unterlagen sagt keine Finanzprobleme voraus, die in zwei Jahren auftauchen. Drei gute Referenzen bedeuten nicht, dass die vierte Transaktion genauso läuft. Eine Aufzeichnung verengt den Raum für Irreführung, ersetzt aber keinen Anwalt, der den Vertrag liest, den Sie unterschreiben.

Prüfung drückt das Risiko nach unten. Auf null bringt sie es nicht, und wer etwas anderes behauptet, sagt Ihnen nicht die Wahrheit über den Markt, auf dem er arbeitet.

Was Sie selbst prüfen können

Egal, über wen Sie kaufen (auch über uns):

  1. Verlangen Sie die Registerunterlagen und prüfen Sie, ob die Gesellschaft im Vertrag dieselbe ist wie im Verkaufsmaterial.
  2. Verlangen Sie drei Referenzen und rufen Sie sie an. Nicht für eine Meinung, sondern für den Ablauf: Termine, Probleme, Kontakt nach der Übergabe.
  3. Verlangen Sie die Aufzeichnung oder das Protokoll jedes Gesprächs, in dem konkrete Zusagen fielen. Wenn eine Zusage wahr ist, hat niemand einen Grund, sich zu weigern.
  4. Beauftragen Sie Ihren eigenen Anwalt. Ein vom Verkäufer bezahlter Anwalt vertritt den Verkäufer, wie freundlich er Ihnen gegenüber auch sein mag.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am häufigsten übersprungen, weil er Geld kostet und genau bis zu dem Moment überflüssig erscheint, in dem er es nicht mehr ist.


Dieser Artikel beschreibt unser Prüfverfahren und dient der Information. Er ist keine Rechts- oder Anlageberatung und keine Garantie für irgendeine Investition. Beachten Sie unseren Haftungsausschluss.

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