KI-HINWEIS
Systeme künstlicher Intelligenz im Vesteri-Dienst — Offenlegungen nach dem AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50) · Version 1.0
Die Transparenzpflichten des AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Im Folgenden erläutern wir, wo bei Vesteri KI arbeitet und was das für Sie bedeutet.
1. KI-Assistent (Art. 50 Abs. 1)
Wenn Sie im Chat Fragen stellen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen; darauf weisen wir zu Beginn jedes Gesprächs hin. Der Assistent kennt die Details der Projekte im Vesteri-Portfolio und antwortet in Ihrer Sprache, während des Webinars und danach. Seine Antworten können Fehler enthalten und sind keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für Fragen, die menschliches Urteil erfordern, ist unser Team erreichbar: contact@vesteri.com.
2. Fragenanalyse und Personalisierung
Mit Ihrer Einwilligung werden die Art Ihrer Fragen und Ihre Aktivität (was Sie ansehen, was Sie überspringen) genutzt, um ein Interessenprofil zu erstellen — ausschließlich in Bezug auf Anlagepräferenzen (Immobilientyp, Lage, Budget, Merkmale). Wir leiten keine geschützten Merkmale oder Stellvertretergrößen dafür ab und verwenden sie nicht. Die Personalisierung verändert die Darstellung der Inhalte; sie verändert weder Preise noch Verfügbarkeit noch Konditionen irgendeines Angebots.
3. Kaufbereitschafts-Scoring: keine Emotionserkennung
Der Score (0–100) wird ausschließlich aus Verhaltenssignalen gebildet: Verweildauer bei einzelnen Projekten, gestellte Fragen, Aktivität, Zeitpunkt des Ausklinkens. Wir analysieren weder Mimik noch Stimme noch biometrische Daten; das System ist kein „Emotionserkennungssystem" im Sinne des AI Act (Art. 3 Nr. 39) und verarbeitet keine besonderen Datenkategorien (Art. 9 DSGVO). Es ist Profiling (Art. 4 Nr. 4 DSGVO): Sie haben das Recht auf menschliche Überprüfung Ihres Scores, auf Darlegung Ihres Standpunkts und auf Anfechtung des Scores (siehe „DSGVO — Ihre Rechte").
Hinweis zu Methodenänderungen: Sollte das Scoring jemals Emotionen aus Mimik oder Stimme ableiten, werden wir vor der Einführung diesen Hinweis aktualisieren, ausdrückliche Einwilligungen einholen und eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen.
4. Übersetzungen
Das Webinar wird von einem Moderator geführt und übersetzt; die Übersetzungen können KI-gestützt sein. Sie können Fehler enthalten: Maßgeblich sind die Originalaussagen des Vortragenden.
5. KI-generierte Inhalte (Art. 50 Abs. 2 und 4)
Mit generativer KI erstellte Werbematerialien werden als künstlich erzeugt gekennzeichnet (einschließlich maschinenlesbarer Kennzeichnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist). Wurde das Bild einer Immobilie digital so verändert, dass es irreführen könnte (z. B. virtuelles Homestaging), kennzeichnen wir das deutlich.
6. Menschliche Aufsicht
Sie können die menschliche Überprüfung jedes Sie betreffenden KI-Ergebnisses verlangen: privacy@vesteri.com.
Diese Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich; für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Polen die polnische.